Offizielle Dokumente übersetzen

Dein Online-Shop für die offizielle Übersetzung von Dokumenten mit Beglaubigung. Erstellt von vereidigten Übersetzern und anerkannt von allen deutschen Ämtern, Behörden und Gerichten.

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Unsere Übersetzungen werden von allen Ämtern, Behörden und Gerichten akzeptiert.

Hunderte Übersetzer

Für uns übersetzen hunderte in Deutschland staatlich vereidigte Übersetzer.

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Wir liefern alle beglaubigten Übersetzungen innerhalb von 2-3 Werktagen per E-Mail und Post.

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Fragen & Antworten

Mit MyBeglaubigung kannst du schnell und günstig beglaubigte Übersetzungen für alle offiziellen Dokumente bestellen: Wähle in unserem Online-Shop die Art deines Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Zeugnis, etc.), lade dein Dokument als Datei oder Foto hoch und bestelle danach die beglaubigte Übersetzung. Wir liefern deine beglaubigte Übersetzung anschließend innerhalb von 3-4 Werktagen per E-Mail und per Post an deine Adresse.

Eine beglaubigte Übersetzung von einem Dokument (zum Beispiel Geburtsurkunde) fängt ab 55 €/Seite an und kann ganz einfach über unseren Online-Shop bestellt werden.

Wenn du die Kosten für beglaubigte Übersetzung nicht selber bezahlen kannst, kannst du diese vom Jobcenter, Sozialamt oder anderen Kostenträgern erstatten oder übernehmen lassen. Eine Anleitung zur Beantragung findest du hier: Klick

In Deutschland sind Notare nicht für die Beglaubigung von Übersetzungen zuständig. Deswegen werden beglaubigte Übersetzungen nicht von Notaren, sondern von staatlich vereidigten/beeidigten Übersetzer:innen erstellt. Für eine beglaubigte Übersetzung deiner Urkunden, Zeugnisse und sonstigen offiziellen Dokument brauchst du also keinen Notar. Wenn du unsicher bist, frage bitte die zuständigen Sachbearbeiter:innen: „Reicht eine beglaubigte Übersetzung meines Dokuments von einem vereidigten Übersetzer aus?“

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich richtig und vollständig mit dem Quelltext übereinstimmt. Diese Beglaubigung wird durch staatlich vereidigte Übersetzer:innen mit ihrer Unterschrift und einem Stempel bzw. Siegel bestätigt und hat rechtliche Gültigkeit. 

 

Eine beglaubigte Kopie hingegen hat nichts mit Übersetzungen zu tun. Sie bestätigt lediglich, dass von einem Dokument eine Kopie gemacht wurde und diese Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Die beglaubigte Kopie soll gefälschte Kopien verhindern und darf nur von bestimmten Würdenträgern wie Notar:innen oder Richter:innen sowie Behörden, Universitäten, Schulen, etc. erstellt werden.

Ja, unsere beglaubigten Übersetzungen werden von staatlich vereidigten Übersetzer:innen aus Deutschland erstellt und werden daher prinzipiell von allen deutschen Ämtern anerkannt. Eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung ist in Deutschland nicht notwendig. Wir empfehlen dir trotzdem bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen des Amtes nachzufragen: „Wird eine beglaubigte Übersetzung von in Deutschland staatlich vereidigten und ermächtigten Übersetzer:innen anerkannt?“.

Ja, da unsere beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzer:innen aus Deutschland erstellt werden, werden diese prinzipiell auch von allen deutschen Behörden akzeptiert. Wir empfehlen dir trotzdem bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen der Behörde nachzufragen: „Wird eine beglaubigte Übersetzung von in Deutschland staatlich vereidigten und ermächtigten Übersetzer:innen anerkannt?“.

Ja, unsere beglaubigten Übersetzungen werden auch von allen deutschen Gerichten anerkannt. Eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung für Gerichte  ist in Deutschland nicht notwendig. Manchmal möchten Richter:innen zusätzlich vom Gericht bestellte Übersetzer:innen mit einer erneuten beglaubigten Übersetzung beauftragen. Wir empfehle dir daher bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen nachzufragen: „Wird eine beglaubigte Übersetzung von in Deutschland staatlich vereidigten und ermächtigten Übersetzer:innen anerkannt?“.

Wenn es sich um ein Land oder eine Behörde der Europäischen Union handelt, dann werden die beglaubigten Übersetzungen von MyBeglaubigung prinzipiell anerkannt. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Verordnung mit der Nummer Nr. 2016/1191. Eine Liste alle EU-Länder findest du hier. Wir empfehlen dennoch, vorher das Konsulat/die Botschaft des Landes zu fragen: „Werden Beglaubigungen von in Deutschland staatlich vereidigten und ermächtigten Übersetzer:innen akzeptiert?“ Gleiches empfehlen für Nicht-EU-Länder.

Nein, wir sind ein reiner Online-Anbieter. Bitte bestelle direkt über unseren Online-Shop.

Jedes Papierblatt von Urkunden, Verträgen oder Zeugnissen zählt jeweils als eine Seite. Beispiel: Ein Zeugnis mit 3 Papierblättern hat also 3 Seiten. Bei einem Führerschein oder Personalausweis genau das gleiche Prinzip. Beispiel: Ein Führerschein hat eine Vorderseite (Foto 1) und eine Rückseite (Foto 2), also 2 Seiten. 

Ja, du kannst beliebig viele Dateien hochladen. Alternativ kannst du auch mehrere Seiten in einer Word- oder PDF-Datei zusammenfassen. Wichtig ist, dass du bei deiner Bestellung die Gesamtzahl der Seiten aller Dokumente angibst.

Nein, pro Dokument ist nur ein Foto erlaubt. Wenn du 3 Dokumente hast, musst du also auch 3 Fotos einreichen. Ansonsten kann deine Bestellung nicht durchgeführt werden.

Aktuell bieten wir einen reinen Online-Support an. Bitte reiche deine Frage über unser Kontaktformular ein. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden (nur werktags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr).

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